Der Verbindliche Volksentscheid ist das Instrument, welches den Bürger*innen wirksame Mitbestimmung garantiert. Mittels des Verbindlichen Volksentscheids können Bürger*innen selbst Gesetze einbringen und entscheiden, als Ergänzung zur Gesetzgebung im Parlament.
Warum?
Wir wollen nicht nur bei Wahlen unsere Stimme abgeben. Wir wollen bei wichtigen Themen mitentscheiden können. Wenn die Mehrheit der Abstimmenden einen Entscheid fällt, muss er verbindlich umgesetzt werden. Damit tragen wir alle dazu bei, den Stillstand zu beenden. Starke Politiker*innen sind wichtig. Der Verbindliche Volksentscheid ergänzt unser politisches System, wenn diese Politiker*innen sich nicht einigen können – oder Probleme nicht anpacken.
Wie?
Um den Verbindlichen Volksentscheid gesetzlich zu verankern, bedarf es einer Veränderung in der Verfassung. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Das heißt, dass die Bürger*innen erst dann mehr Mitbestimmung erlangen, wenn auch die von uns gewählten Vertreter*innen das zulassen.
Was bringt es?
Mit dem Verbindlichen Volksentscheid haben wahlberechtigte Bürger*innen die Möglichkeit direkt in die Gesetzgebung auf Gemeinde-, Länder- und Bundesebene einzugreifen. Eine Initiative, die die Unterstützung von mindestens 3% der Wahlberechtigten in dem betreffenden politischen Kreis erhält, muss verbindlich zur Abstimmung gebracht werden. Die gesetzgebende Einheit kann einen Alternativvorschlag zur Abstimmung bringen. Der Vorschlag mit der Mehrheit muss dann verbindlich umgesetzt werden.
Was sind die Kernpunkte des Verbindlichen Volksentscheids?
Der Verbindliche Volksentscheid bedingt eine Öffnungsklausel in der Verfassung und zwar für:
- alle politischen Ebenen (internationale Verträge, Bund, Länder, Gemeinden)
- alle Rechtsnormen (Verfassung, Gesetze, Verordnungen, Erlasse)
- alle Bereiche (Privatrecht, öffentliches Recht inklusive Verwaltung, Steuern, Haushalt)
Alle Volksentscheide sind zugelassen sind, außer sie widersprechen:
- zwingendem Völkerrecht (Gewalt, Völkermord, Rassendiskriminierung, ...)
- der Einheit der Materie (nur ein Thema in einem Volksentscheid)
- der Klarheit der Sache (nicht werbend, irreführend oder verwechselbar)
- der Einheit der Form (ausformulierter Entwurf bzw. ausformuliertes Anliegen)
Zentrale Elemente des Verbindlichen Volksentscheids sind:
- Die Initiator*innen und Finanzunterstützer*innen müssen in Österreich ansässig sein.
- Die Quellen der Finanzierung von Kampagnen müssen offen gelegt werden.
- Es findet eine verbindliche Abstimmung statt, wenn 3% der Wahlberechtigten einen Volksentscheid fordern.
- Die gesetzgebende Einheit kann einen Gegenvorschlag einbringen (optional).
- Der Entscheid wird getroffen durch Ja/Nein pro Vorschlag und eine Stichfrage, falls beide angenommen werden.
- Die korrekte Umsetzung des angenommenen Entscheids ist einklagbar.
Zeitlicher Ablauf:
- Unterschriften-Sammeln von Unterstützer*innen (Initiative): max. 12 Monate
- Beratung der gesetzgebenden Einheit (Umsetzung/Gegenvorschlag): 12 Monate
(währenddessen Normenkontrolle durch Gerichte, sofern Anfechtung vorliegt) - einmalige Anpassung der Vorlage durch die Initiant*innen vor der nächsten Phase
- breite Meinungsbildung (auch) durch die öffentliche Infrastruktur: 12 Monate
- Volksabstimmung spätestens 2 Jahre nach Einreichen des Volksentscheids
- verbindliche Umsetzung bei Annahme des Entscheid innerhalb eines Jahres.
Öffentliche Unterstützung/Infrastruktur:
- weisungsfreie Ombudsstelle zur Formulierung/Prüfung von Volksentscheiden
(ohne Entscheidungskompetenz, ab 1’000 Unterschriften kostenlos) und
für die Beratung von Politiker*innen/Verwaltung im Umgang mit dem Instrument - Plattformen zur Meinungsbildung (Abstimmungsunterlagen, Medienzeit, Online)
insbesondere auch für Privatpersonen, um Reputation für Meinungen aufzubauen - verschiedene Unterstützungs- & Abstimmungskanäle (Brief, Urne, online, mobil).
Stufenweise Einführung und Einübung des Verbindlichen Volksentscheids:
- 1. Jahr: Gemeinde und Landesebene (können Instrument auch weiterentwickeln),
- 2. Jahr: Bundesebene ohne internationale Verträge,
- ab 3. Jahr: Bundesebene inkl. internationale Verträge.
Weitere Informationen
- Direkte Demokratie auf 13 Punkte gebracht
- Spickzettel direkte Demokratie (verschiedene Lösungsansätze im Vergleich)
- Spielregeln für direkte Demokratie
Noch Fragen?
- Weitere Antworten findest du hier: Häufigen Fragen
Wir sind offen für Anregungen und konstruktive Kritik.
- Bitte als Kommentar im Original-Dokument hinterlassen : tiny.cc/VVjetzt
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Anmeldung
Facebook TwitterWir sind eine überparteiliche Bewegung! Tatsächlich setzt sich eine große Mehrheit der Parteien für mehr direkte Demokratie ein. Der Verbindliche Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie. Zwingendes Völkerrecht, also Themen wie Gewalt und Rassendiskriminierung müssen ohnehin anerkannt werden. Dafür sorgen die zuständigen Gerichte sowie die Unterschrift Österreichs unter dem EMRK.
Wir sind auch der Überzeugung, dass in Österreich mündige Bürger und Bürgerinnen für Grund- und Menschenrechte eintreten.
Freundliche Grüße, Philipp Weritz vom Österreich Entscheidet Team
Also letztlich bereitet ihr der FPÖ den Weg. Sorry, so nicht.